Brandschutz

Als Brandschutzbeauftragte obliegt uns die Pflicht, die für den Brandschutz zuständigen Mitarbeiter eines unternehmens (Arbeitgeber/ Unternehmer, Betriebsleiter...) in allen Fragen des Brandschutzes zu beraten und zu unterstützen. Schwerpunktmäßig geht es um die Vorbeugung jedweder Gefahrensituation.
✓ Regelmäßige Brandschutzbegehungen
✓ Beurteilung und Prüfung von Zustand, Begehbarkeit und Funktion von Flucht- und Rettungswegen
✓ In Augenscheinnahme des baulichen Brandschutzes
✓ In Augenscheinnahme des technischen Brandschutzes (inklusive Überprüfung ordnungsgemäßer Funktion sowie der Überprüfung auf regel- und richtlinienkonformer Wartung von brandschutztechnischen Einrichtungen)
✓ Begleitung von behördlich angeordneten Brandschutzbegehungen
✓ Erstellen von Brandschutzordnungen Teil A-C
✓ Regelungen bei Heißarbeiten
✓ Ausbildung von Mitarbeitern, wie z.B. Brandschutzhelfern
✓ Ermitteln von Brand- und Explosionsgefahren
✓ Erstellung von Explosionsschutzdokumenten
