Brandschutz

Als Brandschutzbeauftragte obliegt uns die Pflicht, die für den Brandschutz zuständigen Mitarbeiter eines unternehmens (Arbeitgeber/ Unternehmer, Betriebsleiter...) in allen Fragen des Brandschutzes zu beraten und zu unterstützen. Schwerpunktmäßig geht es um die Vorbeugung jedweder Gefahrensituation.

 

✓ Regelmäßige Brandschutzbegehungen

✓ Beurteilung und Prüfung von Zustand, Begehbarkeit und Funktion von Flucht- und Rettungswegen

✓ In Augenscheinnahme des baulichen Brandschutzes

✓ In Augenscheinnahme des technischen Brandschutzes (inklusive Überprüfung ordnungsgemäßer Funktion sowie der Überprüfung auf regel- und richtlinienkonformer Wartung von brandschutztechnischen Einrichtungen)

✓ Begleitung von behördlich angeordneten Brandschutzbegehungen

✓ Erstellen von Brandschutzordnungen Teil A-C

✓ Regelungen bei Heißarbeiten

✓ Ausbildung von Mitarbeitern, wie z.B. Brandschutzhelfern

✓ Ermitteln von Brand- und Explosionsgefahren

✓ Erstellung von Explosionsschutzdokumenten